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Solidarität mit der Ukraine

Rückkehr in die Ukraine: Fragen und Antworten

Überblick

Wenn Sie Ihre vorübergehende oder dauerhafte Rückkehr in die Ukraine planen, müssen Sie eine Reihe von Dingen berücksichtigen. Dazu gehört beispielsweise, wie sich Ihre Rückkehr auf Ihre Rechte in der EU oder auf Ihr Bankkonto in Ihrem Aufenthaltsland auswirkt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen, die Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen helfen sollen.

Vorübergehende Rückkehr in die Ukraine

Ich bin für vorübergehenden Schutz registriert, möchte aber bald in die Ukraine zurückkehren. Verliere ich meine Rechte in der EU?

Die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz bietet die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis zurückzukehren. Sie sieht auch Maßnahmen vor, die nach Ablauf des vorübergehenden Schutzes anwendbar sind. Wenn Sie kurzzeitig, z. B. für Familienbesuche, zur Abholung von Dokumenten oder zur Rettung von Familienangehörigen, in die Ukraine zurückkehren müssen, verlieren Sie Ihren vorübergehenden Schutzstatus nicht. Ein kurzzeitiger Besuch in der Ukraine sollte von den EU-Ländern nicht als Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr vor Ablauf des vorübergehenden Schutzes betrachtet werden. Das bedeutet, dass eine kurze Rückreise in die Ukraine nicht zur Aufhebung des Aufenthaltstitels und zum Verlust der damit verbundenen Rechte führen sollte. 

Dauerhafte Rückkehr in die Ukraine

Ich habe einen vorübergehenden Schutzstatus in der EU und möchte wieder in die Ukraine zurückkehren. Kann ich danach in die EU zurückkehren und vorübergehenden Schutz genießen?

Wenn Sie beabsichtigen, in die Ukraine zurückkehren, sollten Sie die Behörden in ihrem derzeitigen Aufenthaltsort über Ihre Pläne informieren. Wenn Sie nach einiger Zeit und vor Ende der Notlage in die EU zurückkehren möchten, haben Sie erneut Anspruch auf vorübergehenden Schutz. Wir empfehlen Ihnen, sich an die Behörden Ihres Aufnahmemitgliedstaats zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten, z. B. darüber, wie Sie Ihre Ausreise (im bestehenden Meldesystem) melden, welche Folgen eine Nichtmeldung hat und welche Schutzmaßnahmen für Personen mit vorübergehenden Schutz bei der Rückreise gelten.

Bankkonten

Bleibt mein Bankkonto weiterhin aktiv, wenn ich in die Ukraine zurückkehre und mein vorübergehender Schutz „inaktiv“ wird?

Ihre Bankkonten sollten so lange aktiv bleiben, wie Ihr Aufenthaltstitel noch gültig ist – auch wenn dieser aufgrund Ihrer Entscheidung, für einen längeren Zeitraum in die Ukraine zurückzukehren, inaktiv wird.