Zum Hauptinhalt
Solidarität mit der Ukraine

Bevor Sie die Ukraine verlassen ...

Übersicht

Führen Sie beim Verlassen der Ukraine Richtung EU nach Möglichkeit gültige Reisepapiere mit sich. Haben Sie nicht alle nötigen Dokumente zur Hand (Reisepass, Impf- bzw. Testzertifikat etc.), können Sie trotzdem in die EU einreisen.

Wenn Sie vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, dann dürfen Sie in alle an die Ukraine angrenzenden EU-Länder einreisen, unabhängig davon, ob Sie einen biometrischen Reisepass mitbringen oder nicht. Das gilt auch für Kinder. Wenn Sie einen biometrischen ukrainischen Reisepass besitzen, können Sie damit in die EU einreisen. In allen anderen Fällen wird Ihnen die Einreise in die EU aus humanitären Gründen gewährt.

Wie kann ich meine Staatsangehörigkeit nachweisen?

Hier finden Sie eine Liste von Dokumenten, mit denen Sie Ihre ukrainische Staatsangehörigkeit nachweisen können — auch wenn sie abgelaufen sind:

  • Reisepässe jeglicher Art (nationale Pässe, Diplomatenpässe, Dienstpässe, Sammelpässe und Ersatzpässe einschließlich Kinderpässen),
  • nationale Personalausweise (einschließlich vorläufiger Personalausweise),
  • Wehrpässe und Militärausweise,
  • Seefahrtsbücher, Kapitänsausweise und Seemannspässe,
  • Staatsbürgerschaftsbescheinigungen,
  • sonstige amtliche Dokumente, in denen die Staatsangehörigkeit erwähnt oder angegeben wird.

Wenn Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen und Sie für die Einreise in die EU ein Visum benötigen, sollten Sie ein Kurzaufenthaltsvisum vorlegen. Wenn Sie kein Kurzaufenthaltsvisum haben, sollten die EU-Länder Ihnen dennoch die Einreise gestatten – im Hinblick auf eine leichtere Rückkehr in das Herkunftsland.

Werde ich an den Grenzen kontrolliert?

Angesichts der derzeitigen Lage in der Ukraine können die EU-Länder Kontrollen an ihren Grenzen oder an sicheren Orten, die nicht an der Grenze liegen, durchführen. Die Kontrollen können an diesem sicheren Ort oder während des Transports dorthin durchgeführt werden. Es kann sein, dass Sie sich dort bis zum Abschluss der Kontrollen zur Verfügung halten müssen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich?

Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit haben Sie sofort Anspruch darauf, unterstützt und über Ihre Rechte informiert zu werden. Dazu zählt die Deckung Ihrer Grundbedürfnisse wie eine vorübergehende Unterkunft, Nahrungsmittel und Medikamente. Weitere Rechte hängen von dem Status ab, den Sie in der EU erhalten, und können daher unterschiedlich sein.

Polizei- und andere Verwaltungskontrollen sind in den EU-Ländern später jederzeit für Sicherheitszwecke und das Migrationsverfahren möglich. Zeigen Sie sich kooperativ und übermitteln Sie alle nötigen Dokumente und Informationen an die Polizei, den Grenzschutz und andere Behörden. Unter Umständen müssen Sie für die Dauer dieser Kontrollen in einer besonderen Einrichtung verbleiben.

Reisen Kinder alleine in die EU ein, d. h. ohne von Eltern oder anderen für sie verantwortlichen Erwachsenen begleitet oder empfangen zu werden, sollten die Behörden informiert und Kinderschutzdienste hinzugezogen werden.