Zum Hauptinhalt
Solidarität mit der Ukraine
Getty Images / Sergei Supinsky
Ukraine-Fazilität

für Erholung, Wiederaufbau und Heranführung an die EU

Was ist die Ukraine-Fazilität?

Die EU richtet zur Unterstützung der Ukraine bei Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung ein neues Finanzierungsinstrument für 2024–2027 ein. Über diese Ukraine-Fazilität wird sie dem Land in diesem Zeitraum regelmäßig und verlässlich Hilfe in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR zukommen lassen.  

Damit bekräftigt sie ihre Entschlossenheit, der Ukraine im anhaltenden Angriffskrieg Russlands und auf ihrem Weg zur EU-Mitgliedschaft zur Seite zu stehen. 

Sowohl in diesem Krieg als auch danach wird Europa der Ukraine Tag für Tag zur Seite stehen. Europa hält Wort. Wir werden unserem tapferen Partner, der anstrebt, ein Mitglied unserer Union zu werden, weiter die dringend benötigten Finanzmittel bereitstellen und ihm so Planungssicherheit ermöglichen.

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission

Ziele der Fazilität

  • Unterstützung bei Erholung, Wiederaufbau und Modernisierung der Ukraine

  • Unterstützung der Ukraine bei der Deckung ihres Finanzierungsbedarfs, damit die öffentliche Verwaltung kontinuierlich ihre Leistungen erbringen kann

  • Mobilisierung von Investitionen in die ukrainische Privatwirtschaft für eine schnelle Erholung und den Wiederaufbau

  • Unterstützung der Ukraine bei der Durchführung erforderlicher Reformen auf ihrem Weg zum EU-Beitritt

  • Unterstützung der ukrainischen Gesellschaft bei der Bewältigung der sozialen Auswirkungen des Kriegs

Wie funktioniert die Fazilität?

Die Fazilität ist in drei Säulen gegliedert: 

Wie wird die Unterstützung finanziert?

Zur Finanzierung der Darlehen für die Ukraine wird die Europäische Union bis Ende 2027 auf dem Finanzmarkt bis zu 33 Mrd. EUR aufnehmen, indem sie im Rahmen der einheitlichen Finanzierungsstrategie EU-Anleihen ausgibt.  

Finanzhilfen werden aus dem EU-Jahreshaushalt im Rahmen eines neuen Sonderinstruments, der „Ukrainereserve“, finanziert. Dieses Instrument wird jedes Jahr im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens eingesetzt, um den Fortschritten der Ukraine bei der Durchführung von Reformen und dem Einsatz von Investitionen Rechnung zu tragen.

Was sind die Bedingungen für die Unterstützung?

Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Ukraine ihr Wiederaufbau- und Reformprogramm umsetzt und Folgendes gewährleistet: 

  • die Aufrechterhaltung wirksamer demokratischer Mechanismen, einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems 
  • die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit 
  • die Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören 

Sobald die Kommission feststellt, dass die Bedingungen erfüllt sind, werden die Zahlungen an die Ukraine nach einem festen Zeitplan quartalsweise erfolgen. Solange die Konditionen der Fazilität noch geklärt werden, kann die EU der Ukraine in einem begrenzten Zeitraum bereits jetzt mit einer unmittelbaren Unterstützung von bis zu 1,5 Mrd. EUR im Monat helfen. 

Die Europäische Kommission und die Ukraine müssen die finanziellen Interessen der EU schützen, indem sie Betrug, Korruption und Interessenkonflikte bekämpfen. Ein gesonderter Prüfungsausschuss wird die Kommission unterstützen, indem er regelmäßig über die Mittel Bericht erstattet, die zur Verwirklichung der Ziele der Fazilität ausgegeben werden. 

Zudem kann der Europäische Rat jedes Jahr auf der Grundlage eines Berichts der Kommission eine Debatte über die Umsetzung der Fazilität führen. Erforderlichenfalls wird der Europäische Rat die Kommission zudem auffordern, im Rahmen des nächsten langfristigen EU-Haushalts einen Vorschlag für eine Überprüfung der Fazilität vorzulegen. Ein regelmäßiger Dialog über die Ukraine-Fazilität mit dem Europäischen Parlament wird ebenfalls mindestens alle vier Monate stattfinden.

Zeitleiste

  1. 28. Juni 2024

    Die Kommission zahlt der Ukraine weitere 1,9 Mrd. EUR an Vorfinanzierungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität aus, wodurch sich die bisherige Vorfinanzierung insgesamt auf 7,9 Mrd. EUR beläuft.

  2. 11. Juni 2024

    Die EU unterzeichnet neue Garantievereinbarungen zur Unterstützung der Erholung und des Wiederaufbaus der Ukraine. Diese wurden auf der Wiederaufbau-Konferenz für die Ukraine 2024 in Berlin angekündigt, umfassen Garantie- und Finanzhilfevereinbarungen in Höhe von 1,4 Mrd. EUR und sind die ersten, die innerhalb des Investitionsrahmens der Fazilität unterzeichnet wurden. 

  3. 24. April 2024

    Die Kommission zahlt im Rahmen der Ukraine-Fazilität die zweite Tranche der außerordentlichen Brückenfinanzierung in Höhe von 1,5 Mrd. EUR an die Ukraine aus.

  4. 18. April 2024

    Die EU richtet den Investitionsrahmen für die Ukraine ein, um Investitionen in die Erholung und den Wiederaufbau des Landes anzukurbeln.

  5. 15. April 2024

    Die Kommission billigt den Ukraine-Plan, die umfassende Reform- und Investitionsstrategie der Ukraine für die nächsten vier Jahre. 

  6. 6. Februar 2024

    Das Europäische Parlament und der Rat erzielen eine politische Einigung über die Ukraine-Fazilität, die von der Kommission erstmals im Juni 2023 vorgeschlagen wurde.