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Die Mitgliedstaaten helfen, wo sie nur können
Die EU unterstützt die Mitgliedstaaten kontinuierlich bei der Versorgung der Menschen, die vor der Invasion der Ukraine fliehen. Sie hilft an den Grenzübergängen, bei der Aufnahme und beim Zivilschutz. Sie hilft den Mitgliedstaaten, Bildungsmöglichkeiten, Gesundheitsversorgung, Unterkünfte und Arbeitsplätze für Ankömmlinge aus der Ukraine bereitzustellen.

Kernbereiche der Unterstützung

Operative Leitlinien der Kommission erleichtern den Beamten der Mitgliedstaaten die Abfertigung an den Grenzen zur Ukraine, verringern die Wartezeiten und erhalten gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit aufrecht. Darüber hinaus stellen die EU-Agenturen zusätzliches Personal und Know-how zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bereit.

Die Kommission hat ein eigenes europäisches System für die rasche Verlegung medizinisch pflegebedürftiger Personen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eingerichtet, das durch das EU-Katastrophenschutzverfahren unterstützt wird. Die Kommission arbeitet auch eng mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur zusammen, um Leitfäden und Schulungen im Gesundheitswesen bereitzustellen, die Versorgung mit Arzneimitteln zu überwachen und die Mitgliedstaaten angemessen zu unterstützen.

Die EU-Kinderrechtsstrategie bietet einen umfassenden Rahmen für den Schutz und die Durchsetzung der Rechte von Kindern. Im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder spielen nationale Koordinatoren nun eine zentrale Rolle beim Ausbau und bei der Koordinierung nationaler Maßnahmen sowie im Zusammenspiel mit regionalen und lokalen Behörden. Darüber hinaus arbeitet die Kommission an speziellen Standardverfahren für die Überstellung unbegleiteter Minderjähriger.

Die Kommission wird die Mitgliedstaaten zusammenbringen, um einen Erfahrungsaustausch in Gang zu setzen und zu ermitteln, was notwendig ist, damit die vertriebenen Kinder ihre Schulausbildung fortsetzen können. Das School Education Gateway wird als zentrale Anlaufstelle für Lehrmaterial aus der Ukraine und Materialien der Mitgliedstaaten in ukrainischer Sprache fungieren. Außerdem soll die Flexibilität des Erasmus+-Förderprogramms genutzt werden, um die Ausbildung von geflüchteten Studierenden und die Integration von Hochschulmitarbeitern, die vor dem Krieg fliehen, zu fördern.

Angesichts des dringenden Bedarfs sollen Menschen, die Wohnraum zur Verfügung stellen, im Rahmen der neuen Initiative „Sichere Bleibe“ unterstützt werden. Zur Stützung der öffentlichen Aufnahmesysteme werden der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds sowie Mittel für die Kohäsionspolitik mobilisiert. Längerfristig wird der Europäische Fonds für regionale Entwicklung zur Bereitstellung von Sozialwohnungen für Familien und Einzelpersonen in der Gemeinschaft beitragen. Der Europäische Sozialfonds kann gemeinschaftsbasierte Dienste und Unterkünfte, insbesondere für Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen, Kinder und ältere Personen unterstützen.

Die Mitgliedstaaten werden gebeten, dafür zu sorgen, dass Neuankömmlinge ihr Recht auf Arbeit rasch wahrnehmen oder sich beruflich weiterbilden können. Die Kommission hat das EU-Kompetenzprofil-Tool für Nicht-EU-Bürgerum die ukrainische Sprache ergänzt und wird auch einen neuen Talentpool ins Leben rufen, um Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen. Die Kommission erarbeitet auch neue Leitlinien zur leichteren Anerkennung von in der Ukraine erworbenen Berufsqualifikationen und arbeitet mit den Sozialpartnern zusammen, um die Unternehmen über die im Rahmen des vorübergehenden Schutzes gewährten Rechte und die verfügbaren Programme zu informieren.
Operative Leitlinien
Neue operative Leitlinien zur Richtlinie über den vorübergehenden Schutz sorgen dafür, dass EU-Neuankömmlinge über stimmige und wirksame Rechte verfügen. Sie helfen den Mitgliedstaaten, ihren neuen Zuständigkeiten gerecht zu werden. Die Leitlinien werden regelmäßig aktualisiert, damit die Mitgliedstaaten die täglichen Herausforderungen und neue Situationen besser bewältigen können.
Gelebte Solidarität
Die Kommission hat eine Solidaritätsplattform für die Mitgliedstaaten und die EU-Agenturen eingerichtet, damit sie ihre Unterstützung für Mitgliedstaaten in Not koordinieren können.

Die Plattform soll helfen, die Überstellung von Personen innerhalb der EU in die Mitgliedstaaten zu organisieren, die über Aufnahmekapazitäten verfügen. Sie kann auch helfen, den Weg in Nicht-EU-Länder zu finden, in denen bereits große ukrainische Gruppen leben, wie Kanada oder das Vereinigte Königreich. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Schwächsten, insbesondere Kindern.
Schnelle, flexible Lösungen zur Finanzierung der Solidarität
Die Kommission hat unverzüglich dafür gesorgt, dass die Mitgliedstaaten, die vor dem Krieg gegen die Ukraine fliehende Menschen aufnehmen, finanziell unterstützt werden.
Aus der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (REACT-EU) hat sie den Mitgliedstaaten Vorauszahlungen in Höhe von mehr als 3,5 Mrd. EUR geleistet. Diese Geldspritze erleichtert ihnen den Zugriff auf Finanzmittel für Infrastruktur, Wohnraum, Ausrüstung und Dienstleistungen in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Inklusion, Gesundheitsversorgung und Kinderbetreuung.
Aus dem Fonds im Bereich Inneres 2021–2027 werden den Mitgliedstaaten umfangreiche Mittel bereitgestellt, damit sie angemessene Aufnahmeeinrichtungen und wirksame Asylverfahren für die ukrainischen Flüchtlinge gewährleisten können.
Gemäß dem Vorschlag der Kommission „Kohäsionspolitische Maßnahmen für Flüchtlinge in Europa“ (CARE) können die Mitgliedstaaten auch verbleibende Mittel aus dem Kohäsionsfonds des Programmplanungszeitraums 2014-2020 verwenden, um Menschen, die aus der Ukraine fliehen und in ihr Hoheitsgebiet einreisen, Soforthilfe zu leisten. Hierzu gehören Investitionen in Bildung, Beschäftigung, Wohnraum, Gesundheits- und Kinderbetreuungsdienste, aber auch materielle Grundversorgung wie Nahrungsmittel und Bekleidung.
Die Kommission hat auch einen Befristeten Krisenrahmen beschlossen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, die nach den Beihilfevorschriften flexibel zulässigen Möglichkeiten zur Stützung der Wirtschaft angesichts der russischen Invasion in der Ukraine zu nutzen und dabei gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren.