Zum Hauptinhalt
Solidarität mit der Ukraine

Internationale Handelssanktionen

Im Verbund mit den G7-Ländern und anderen gleich gesinnten Partnern entzieht die EU Russland per 15. März 2022 den Meistbegünstigtenstatus in der WTO. Damit verliert Russland wesentliche Handelsvorteile als WTO-Mitglied.

Die EU hat sich gegen eine Erhöhung der Einfuhrzölle entschieden und für eine Reihe von Sanktionen ausgesprochen, die Ein- und Ausfuhrverbote bzw. -beschränkungen für bestimmte Güter umfassen:

  • ein EU-Einfuhrverbot für alle fertigen und halbfertigen Stahlerzeugnisse
  • ein EU-Ausfuhrverbot für Luxusgüter, das direkt gegen russische Eliten gerichtet ist
  • ein EU-Einfuhrverbot für in Russland abgebaute, verarbeitete oder hergestellte Diamanten (ausgenommen Industriediamanten) im Rahmen des international abgestimmten Diamantenverbots durch die G7-Staaten mit dem Ziel, Russland diese wichtige Einnahmequelle in Höhe von schätzungsweise 4 Mrd. EUR pro Jahr zu entziehen
  • ein EU-Einfuhrverbot für Rohstoffe für die Stahlerzeugung, verarbeitete Aluminiumerzeugnisse und andere Metallwaren
  • die Ausweitung des Ausfuhrverbots für Luxusautos auf alle Neu- und Gebrauchtwagen über 1,9 l Hubraum sowie auf alle Elektro- und Hybridfahrzeuge
  • ein vollständiges Verbot für bestimmte Arten von Maschinenbauteilen
  • zusätzliche Einfuhrverbote für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen, sonstige alkoholische Getränke und erlesene Meeresfrüchte
  • gezielte Ausfuhrverbote in Bereichen, die Russland aufgrund seiner hohen Abhängigkeit von Lieferungen aus der EU empfindlich treffen. Hierzu gehören zum Beispiel Quanteninformatik, modernste Halbleiter, Präzisionsgeräte und -teile, Baugüter, verarbeitete Stahl-, Kupfer- und Aluminiumerzeugnisse, Laser, Batterien, Transportmittel und Chemikalien. Besondere Katalysatoren für Raffinerien fallen ebenfalls hierunter. Hierdurch werden die technologische Basis und die industrielle Kapazität Russlands geschwächt.
  • ein Verbot der Bereitstellung von Unternehmens- und Designsoftware an die russische Regierung oder russische Unternehmen 
  • das Verbot, aus Russland stammendes Gold direkt oder indirekt zu erwerben, einzuführen oder weiterzugeben
  • eine Ausfuhrbeschränkung für weitere 15 Technologiegüter, die in Kampfgebieten gefunden wurden, bzw. für Geräte, die zur Herstellung solcher Güter benötigt werden
  • ein Verkaufs-, Lizenzierungs-, Übertragungs- bzw. Weitergabeverbot für Rechte an geistigem Eigentum und für Geschäftsgeheimnisse in Bezug auf sanktionierte Güter, um deren Herstellung außerhalb der EU zu verhindern
  • verschärfte Einfuhrbeschränkungen für Eisen- und Stahlerzeugnisse, weil Importeure sanktionierter, in einem Drittland verarbeiteter Eisen- und Stahlerzeugnisse künftig nachweisen müssen, dass die Ausgangsmaterialien nicht aus Russland stammen
  • Neugründungen unterliegen strengeren Ausfuhrbeschränkungen für moderne Technologiegüter. Zusätzlich zu den bereits in der Liste aufgeführten russischen und iranischen Organisationen betrifft das nun auch Organisationen aus China, Usbekistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Syrien und Armenien
  • Aufnahme von 29 juristischen Personen aus Russland und Drittländern in die Liste der Stellen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex in Verbindung stehen (einschließlich in Usbekistan und Singapur registrierter juristischer Personen) 

FAKTEN

  • Auf der Ausfuhrseite wird der Umfang der Exportbeschränkungen für Waren und Technologien auf bislang insgesamt 48 Mrd. EUR geschätzt. Das entspricht 54 % der EU-Ausfuhren vor der Invasion.
  • 58 % des Vorkriegs-Einfuhrvolumens sind von den Maßnahmen betroffen, was 91,2 Mrd. EUR gleichkommt.
  • Der Gesamtwert der Ausfuhrbeschränkungen für Dienstleistungen liegt bei 3,28 Mrd. EUR (16 % der EU-Exporte vor der Invasion).
  • Das Ausfuhrverbot für EU-Technologiegüter hat die technologieintensive Wirtschaft in Russland schrumpfen lassen. Besonders stark ging die Produktion von Pkw, sonstigen Fahrzeugen und Computern zurück.
  • Keine der EU-Maßnahmen zielt in irgendeiner Weise auf den Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, einschließlich Weizen und Düngemitteln, zwischen Drittländern und Russland ab.