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Solidarität mit der Ukraine

Sanktionen gegen den Verkehrssektor

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FAKT

Drei Viertel der aktuellen gewerblichen Luftfahrtflotte Russlands wurden in der EU, den USA und Kanada gebaut. Dies bedeutet, dass Russland nicht in der Lage sein wird, seine Flotte auf internationalem Standard zu halten.

Schläge gegen den Verkehrssektor

Um den Erwerb wichtiger Güter durch die russische Industrie zu unterbinden und den Straßen-, Luft- und Seeverkehr des Landes zu behindern, hat die EU folgende Schritte unternommen:

  • Verbot der Ausfuhr, des Verkaufs, der Bereitstellung oder der Weitergabe von Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugteilen und -ausrüstung an Russland
  • Verbot aller damit zusammenhängenden Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen
  • Sperrung des EU-Luftraums für alle in russischem Besitz befindlichen, in Russland registrierten oder von Russland kontrollierten Luftfahrzeuge, einschließlich Privatjets von Oligarchen
  • Ausfuhrbeschränkungen für Güter der Seeschifffahrt und für Funkkommunikationstechnik
  • Totalverbot für russische und belarussische Speditionen in der EU (bestimmte Ausnahmen gelten für lebensnotwendige Güter wie Agrarprodukte und Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie)
  • Vollständiges Verbot für Lkw mit russischen Anhängern und Sattelaufliegern, Güter in die EU zu befördern. Damit wird unterbunden, dass russische Spediteure das Verbot, Waren in die EU zu befördern, umgehen.
  • Sperrung der EU-Häfen für Schiffe unter russischer Flagge (Ausnahmen gelten für medizinische, Nahrungsmittel-, Energie- und humanitäre Zwecke);
  • Aufhebung der Anerkennung des russischen Seeschifffahrtsregisters auf EU-Ebene sowie Einlaufverbot für alle dort zertifizierten Schiffe, egal, unter welcher Flagge sie fahren
  • Verbot von Öltransporten zwischen Russland und Drittländern durch EU-Firmen, mit Ausnahme des Handels unterhalb der Ölpreisobergrenze
  • Beschränkung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für die russischen Eisenbahnen
  • Verhängung von Sanktionen gegen mehrere Personen des Verkehrssektors, so auch den russischen Verkehrsminister
  • Einlaufverbot in EU-Häfen für Schiffe, die durch Umladungen von Schiff zu Schiff womöglich gegen das Verbot der Einfuhr von russischem Öl oder gegen die G7-Preisobergrenze verstoßen
  • Einlaufverbot in EU-Häfen für Schiffe, die der zuständigen Behörde nicht mindestens 48 Stunden im Voraus eine Umladung von Schiff zu Schiff innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone eines Mitgliedstaats oder innerhalb der 12-Seemeilen-Zone dieses Mitgliedstaats melden.
  • Einlaufverbot in EU-Häfen für Schiffe, die ihr Ortungsgerät beim Transport von russischem Öl, für das ein Importembargo oder der G7-Preisdeckel gilt, manipulieren oder abschalten.