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Auf den beispiellosen und unbegründeten militärischen Angriff von Russlands Präsident Putin auf die Ukraine hat die EU mit einem umfassenden und robusten Paket restriktiver Sanktionen reagiert, die Folgendes bewirken sollen:
- dem Kreml die Mittel zur Finanzierung des Krieges kappen,
- der für die Invasion verantwortlichen politischen Elite in Russland spürbare wirtschaftliche und politische Kosten auferlegen
- und die russische Wirtschaft schwächen.
Diese Maßnahmen sind intelligent und gezielt, treffen Russland empfindlich (vor allem die politische Elite) und sind eng mit unseren Verbündeten abgestimmt.
Die einzelnen Sanktionen sind nachstehend aufgeführt.
Aufnahme einzelner Personen und Einrichtungen in Sanktionslisten
Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlicher Ressourcen für:
Personen
- Reiseverbote
- Einfrieren von Vermögenswerten
- Verbot der Bereitstellung von Geldern
Einrichtungen
- Einfrieren von Vermögenswerten
- Verbot der Bereitstellung von Geldern
- Dank weiter gefasster Kriterien kann gezielt gegen Mitglieder der gesamten russischen Regierung und ihre Familienmitglieder, Oligarchen, Geschäftsleute, Propagandisten und Drahtzieher sowie gegen russische Wirtschaftsbosse, die die militärische Aggression unterstützen, vorgegangen werden.
- Umfassendere Berichterstattung, indem gelistete Personen verpflichtet werden, aktiv all ihre Vermögenswerte innerhalb der EU offenlegen. So sollen Vermögenswerte viel effizienter zurückverfolgt und eingefroren werden können.
Maßnahmen im Bereich Finanz- und Unternehmensdienstleistungen
Sanktionen im Finanzsektor werden den Zugang Russlands zu den Kapitalmärkten der EU unterbinden und die Kreditaufnahmekosten für die sanktionierten Unternehmen ansteigen lassen. Darüber hinaus wird die industrielle Basis Russlands mit folgenden Maßnahmen schrittweise geschwächt:
- Verbot jeglicher Form der Kreditvergabe sowie des Ankaufs von Wertpapieren, die von bestimmten russischen Banken und der russischen Regierung (einschließlich der Zentralbank) ausgegeben wurden
- Einfrieren von Vermögenswerten sowie Ausschluss einer Reihe russischer Banken vom Zahlungsverkehr
- Vollständiges Verbot von Transaktionen mit bestimmten russischen staatseigenen Unternehmen verschiedenster Sektoren, darunter dem militärisch-industriellen Komplex des Kremls
- Klarstellung, dass Kryptowerte unter den Begriff „übertragbare Wertpapiere“ fallen
- Ausweitung des Verbots der Ausfuhr von Banknoten und des Verkaufs übertragbarer Wertpapiere auf alle amtlichen EU-Währungen; Verbot aller Krypto-Geldbörsen, unabhängig vom Umfang
- Rating-Verbot: keine Bewertung des russischen Staats und russischer Unternehmen durch Rating-Agenturen in der EU sowie Verbot der Erbringung von Rating-Dienstleistungen für russische Kunden
- Verbot der Erbringung hochwertiger Krypto-Dienstleistungen für Russland
- Verbot, Trusts — und somit vermögende Russen — zu beraten. Hierdurch wird es für sie schwieriger, ihr Vermögen in der EU anzulegen
- Verbot, für die russische Regierung und in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen – direkt oder indirekt – bestimmte unternehmensrelevante Dienstleistungen zu erbringen. Dazu gehören Wirtschaftsprüfung, IT-Beratung, Rechtsberatung, Architektur und Ingenieurwesen, Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung, Öffentlichkeitsarbeit, Markt- und Meinungsforschung, technische Versuche und Analysen sowie Werbedienstleistungen.
- Zielgerichtetes Vorgehen gegen die russische Elite, indem große Einlagen in EU-Banken verboten werden
Außerdem sperren wir die in der EU gehaltenen Devisenreserven Russlands, indem wir
- wichtige russische Banken vom SWIFT-Zahlungsverkehr, dem weltweit führenden Finanznachrichtensystem, ausschließen,
- Investitionen in Projekte verbieten, die aus dem Russian Direct Investment Fund kofinanziert werden. Auch die Lieferung von Euro-Banknoten an Russland wurde verboten.
Das hindert die betroffenen Banken daran, ihre Finanztransaktionen weltweit rasch und effizient durchzuführen.
Energiesektor
Verbot der Ausfuhr von bestimmten Erdölveredelungstechnologien, zusätzlich zum Verbot der Ausfuhr von Ausrüstung für Erdölraffinerien aus dem Jahr 2014. Dadurch ist es für Russland schwieriger und kostspieliger, seine Ölraffinerien zu modernisieren.
Einfuhrverbot für alle Formen russischer Kohle.
Weitreichendes Verbot von Neuinvestitionen im gesamten russischen Energiesektor, mit begrenzten Ausnahmen für die zivile Kernenergie und den Rücktransport bestimmter Energieerzeugnisse in die EU
Ein vollständiges Einfuhrverbot für auf dem Seeweg transportiertes russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse. Das Verbot unterliegt bestimmten Übergangsfristen, damit der Sektor und die Weltmärkte sich darauf einstellen können, sowie einer befristeten Ausnahme für Pipeline-Rohöl, damit der Ausstieg vollzogen werden kann. Das ermöglicht der EU und ihren Partnern die Sicherung alternativer Bezugsquellen und begrenzt die Auswirkungen auf die globalen Erdölpreise.
Neue EU-Investitionen in den russischen Bergbausektor werden verboten (mit Ausnahme bestimmter Rohstoffe).
Die G7 und alle EU-Mitgliedstaaten haben einen Preisdeckel von 60 USD je Barrel für die Ausfuhr von russischem Rohöl auf dem Seeweg festgelegt. So sollen die Einnahmen Russlands weiter reduziert, die globalen Energiemärkte und die Energiekosten stabil gehalten und die Inflation eingedämmt werden.
Verkehr
- Verbot der Ausfuhr, des Verkaufs, der Bereitstellung oder der Weitergabe von Luftfahrzeugen, Luftfahrzeugteilen und -ausrüstung an Russland
- Verbot aller damit zusammenhängenden Reparatur-, Wartungs- und Finanzdienstleistungen
- Sperrung des EU-Luftraums für alle in russischem Besitz befindlichen, in Russland registrierten oder von Russland kontrollierten Luftfahrzeuge, einschließlich der Privatmaschinen von Oligarchen
- Ausfuhrbeschränkungen für Güter der Seeschifffahrt und Funkkommunikationstechnologien
- Vollständiges Verbot der Tätigkeit russischer und belarussischer Speditionen in der EU (bestimmte Ausnahmen gelten für lebensnotwendige Güter wie Agrarprodukte und Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie)
- Sperrung der EU-Häfen für Schiffe unter russischer Flagge (Ausnahmen gelten für medizinische, Nahrungsmittel-, Energie- und humanitäre Zwecke)
Güter und modernste Technik mit doppeltem Verwendungszweck
Verschärfung der bestehenden Ausfuhrbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, um sensible Sektoren der russischen Rüstungsindustrie zu treffen und den Zugriff auf modernste Technologien einzuschränken. Hierzu zählen:
- Drohnen und Drohnen-Software
- Software für Verschlüsselungsgeräte
- Halbleiter und modernste Elektronik
- Drohnenmotoren
- Chemikalien für die mögliche Herstellung chemischer Waffen
- Ausrüstung im Bereich Strafverfolgung
- Spezialmaterialien und Industriemaschinen
- Tarnausrüstung, Reizstoffe und elektronische Komponenten, die auf den Kampfschauplätzen gefunden wurden
Ausweitung der Liste sanktionierter Einrichtungen, für die strengere Beschränkungen gelten, einschließlich Unternehmen, die in Militär- und Verteidigungsgebieten tätig sind und die Invasion logistisch und materiell unterstützen.
Die Sanktionen schränken Russlands Zugang zu wichtigen Technologien, die über Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck hinausgehen, ein und schwächen langfristig die technologischen Fähigkeiten des Landes.
Die Sanktionen unterbinden die öffentliche Finanzierung oder die finanzielle Unterstützung des Handels mit Russland bzw. die Investitionsförderung in Russland, einschließlich der nationalen Ausfuhrunterstützung.
Handelsbeschränkende Maßnahmen: Ausfuhr- und Einfuhrverbote
Im Verbund mit den G7-Ländern und anderen gleich gesinnten Partnern entzieht die EU Russland per 15. März 2022 den Meistbegünstigtenstatus in der WTO. Damit verliert Russland wesentliche Handelsvorteile als WTO-Mitglied.
Die EU hat sich gegen eine Steigerung der Einfuhrzölle entschieden und für eine Reihe von Sanktionen ausgesprochen, die Verbote der Ein- und Ausfuhr von Gütern umfassen, darunter insbesondere:
- ein EU-Einfuhrverbot für alle fertigen und halbfertigen Stahlerzeugnisse
- ein EU-Ausfuhrverbot für Luxusgüter richtet sich direkt gegen russische Eliten;
- zusätzliche Einfuhrverbote für Zement, Gummiprodukte, Holz, Spirituosen, sonstige alkoholische Getränke und erlesene Meeresfrüchte;
- weitere gezielte Ausfuhrverbote im Umfang von 10 Mrd. EUR in Bereichen, die Russland aufgrund seiner hohen Abhängigkeit von Lieferungen aus der EU empfindlich treffen. Hierzu gehören Quanteninformatik, modernste Halbleiter, Präzisionsgeräte, Transportmittel und Chemikalien. Besondere Katalysatoren für Raffinerien fallen ebenfalls hierunter. Hierdurch werden die technologische Basis und die industrielle Kapazität Russlands geschwächt;
- Aufnahme von Flugturbinenkraftstoff und Kraftstoffadditiven, die von der russischen Armee verwendet werden können, in das bestehende Ausfuhrverbot;
- Verbot, aus Russland stammendes Gold direkt oder indirekt zu erwerben, einzuführen oder weiterzugeben.
- Ausfuhrverbote für vom Militär verwendete Low-Tech-Güter, wie Spielzeug- bzw. Freizeitdrohnen, komplexe Generatoren, Laptops, Kameras und Linsen, Funknavigationsgeräte und Geräte für die Übertragung oder den Empfang von Tönen, Bildern oder Daten
FAKT
- Mit dem Ausfuhrverbot für Luxusgüter aus der EU wird den russischen Eliten der Zugang zu Waren wie Autos, Uhren und Schmuck verwehrt. Das Einfuhrverbot gilt für russische Vorzeigeprodukte wie Wodka und Kaviar.
- Das Einfuhrverbot für russische Kohle betrifft ein Viertel aller russischen Kohle-Exporte weltweit, was einem Einnahmenverlust von 8 Mrd. EUR jährlich entspricht.
- Auf der Ausfuhrseite wird der Gesamtwert der Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Technologien bislang auf 32,5 Mrd. EUR geschätzt. Dies entspricht 36 % der EU-Ausfuhren vor der Invasion.
- 57 % des Vorkriegs-Einfuhrvolumens sind durch Maßnahmen abgedeckt, was 89,9 Mrd. EUR entspricht.
- Der Gesamtwert der Ausfuhrbeschränkungen für Dienstleistungen beträgt 3,28 Mrd. EUR (16 % der Dienstleistungsausfuhren der EU nach Russland im Jahr 2021).
- Keine der EU-Maßnahmen zielt in irgendeiner Weise auf den Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen, einschließlich Weizen und Düngemitteln, zwischen Drittländern und Russland ab.
Abkoppelung Russlands von öffentlichen Aufträgen und europäischen Geldern
- Vollständiges Verbot der Teilnahme russischer Staatsangehöriger und russischer Einrichtungen an öffentlichen Ausschreibungen in der EU.
- Einschränkungen bei der finanziellen und nicht-finanziellen Unterstützung russischer öffentlicher oder öffentlich kontrollierter Einrichtungen im Rahmen von Programmen der EU, von Euratom und der Mitgliedstaaten. Mit russischen öffentlichen Stellen oder verbundenen Einrichtungen werden keine neuen Verträge oder Vereinbarungen mehr geschlossen.
FAKT
Die Kommission beendet die Beteiligung russischer öffentlicher Einrichtungen oder verbundener Unternehmen an allen laufenden Finanzhilfevereinbarungen und setzt alle damit verbundenen Zahlungen im Rahmen von Horizont 2020, Euratom und Erasmus+ aus.
Was Horizont Europa (mit Ausnahme des Europäischen Forschungsrats und des Europäischen Innovationsrats) anbelangt, so sind alle (öffentlichen und privaten) Einrichtungen mit Sitz in Russland, Belarus oder in nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine nicht förderfähig.
Visa
Am 9. September 2022 hat der Rat zugestimmt, das Visaerleichterungsabkommen der EU mit Russland vollständig auszusetzen. Dies bedeutet, dass russische Staatsangehörige keinen privilegierten Zugang zur EU mehr haben und mit einem langwierigeren, kostspieligeren und schwierigeren Visumantragsverfahren konfrontiert sind. Die Mitgliedstaaten verfügen bei der Bearbeitung von Anträgen russischer Staatsangehöriger auf Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt über einen weiten Ermessensspielraum und können russische Staatsangehörige für die Einreise in die EU einer genaueren Kontrolle unterziehen. Die EU steht weiterhin bestimmten russischen Visumantragstellern offen, die aus dringenden Gründen reisen, insbesondere Familienangehörigen von EU-Bürgern, Journalisten, Dissidenten und Vertretern der Zivilgesellschaft.
Die Kommission hat auch einen Vorschlag zur Nichtanerkennung russischer Reisepässe vorgelegt, die in besetzten Regionen der Ukraine ausgestellt wurden. Als Nächstes müssen das Europäische Parlament und der Rat über den Vorschlag entscheiden.
Sanktionierung der Drahtzieher
Die staatlichen, kremlnahen Propagandasender unterstützen massiv die Aggression Russlands gegen die Ukraine. Damit sind sie eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU. Die EU hat daher beschlossen, die Desinformation und Informationsmanipulation durch diese Kreml-Sender zu sanktionieren.
Übertragungs- und Sendestopp für Russia Today, Sputnik, Rossija RTR/RTR Planeta, Rossija 24/Russia 24, TV Centre International, NTV/NTV Mir, Rossija 1, REN TV und Pervyi Kanal – über Kabel, Satellit, IPTV, Plattformen, Websites und Apps. Alle einschlägigen Lizenzen, Genehmigungen und Sendevereinbarungen werden ausgesetzt. Das gilt auch für den Rundfunk in Drittländer.
Auch Werbung für Produkte oder Dienstleistungen in sanktionierten Medien wurde verboten.
EUvsDisinfo: Desinformation gegen die Ukraine
Die genannten Sanktionen ergänzen die am 23. Februar 2022 in Bezug auf die Regionen Donezk und Luhansk vereinbarten Sanktionen, insbesondere:
- ein Einfuhrverbot für Waren aus diesen Gebieten,
- Handels- und Investitionsbeschränkungen für bestimmte Wirtschaftssektoren,
- ein Verbot der Erbringung touristischer Dienstleistungen,
- ein Ausfuhrverbot für bestimmte Güter und Technologien.
Belarus
Ein Sanktionspaket gegen die wichtigsten Sektoren und Einzelpersonen in Belarus, die die russische Kriegsführung unterstützen.
Sanktionen zum Stopfen bestehender Schlupflöcher sowie weitere Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen für zentrale Wirtschaftssektoren:
- Ende der Ausnahmeregelung für vor der Verhängung bestehender Sanktionen geschlossene Verträge
- Zusätzliche Einfuhrverbote für Kali, Holz, Zement, Eisen und Stahl sowie Gummierzeugnisse und Ausfuhrverbote für bestimmte Maschinen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie sonstige Präzisionsanlagen und -technologie mit doppeltem Verwendungszweck, die Belarus in den Bereichen Militär, Technologie, Verteidigung und Sicherheit weiterhelfen könnten
- Verhängung gezielter restriktiver Maßnahmen gegen ranghohe Angehörige der belarussischen Streitkräfte
- Ausschluss aus dem SWIFT-Zahlungsverkehr (ähnlich wie bei Russland) und Ausweitung bestehender Beschränkungen im Finanzsektor gemäß den bereits geltenden Sanktionen gegen Russland
Diese Sanktionen wurden am 6. Oktober 2022 auf alle nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Ukraine in den Regionen Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson ausgeweitet.
Beitrittsverfahren zur WTO
Mit Blick auf die materielle Unterstützung der russischen Invasion durch Belarus wird das Beitrittsverfahren zur WTO ausgesetzt. Die EU wird sich nicht an den beitrittsbezogenen Arbeiten beteiligen. Das wurde in einer gemeinsam mit anderen gleich gesinnten WTO-Mitgliedern abgegebenen Erklärung am 22. März 2022 bekräftigt.
Taskforce „Freeze and Seize“ (Einfrieren und Beschlagnahmen)
Die Kommission hat die Taskforce „Freeze and Seize“ eingerichtet, die Verbindungen zwischen Vermögenswerten von Personen, die mit EU-Sanktionen belegt wurden, und kriminellen Aktivitäten untersuchen soll. Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch der Sinn und Zweck der Taskforce besteht darin, sich auf operativer Ebene besser abzustimmen, um die wirksame Durchsetzung der EU-Sanktionen in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Der Taskforce gehören Vertreter/innen der Kommission und der Kontaktstellen der einzelnen Mitgliedstaaten sowie von Eurojust und Europol an. Sie wird ihre Arbeit mit der Taskforce „Russian Elites, Proxies, and Oligarchs (REPO)“ koordinieren, die zwischen den G7-Ländern, Australien und der Europäischen Union eingerichtet wurde. Sie tritt wöchentlich zusammen und bleibt so lange wie nötig einsatzbereit.
Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten
Im Sinne einer konsequenten Umsetzung der EU-Sanktionen hat die Kommission vorgeschlagen, das Unterlaufen der Sanktionen unter Strafe zu stellen und die Vorschriften über die Einziehung von Vermögenswerten zu verschärfen. In Anbetracht der anhaltenden Aggression Russlands gegen die Ukraine müssen die EU-Sanktionen in vollem Umfang umgesetzt werden. Ein Verstoß hiergegen darf sich nicht auszahlen. So soll sichergestellt werden, dass Vermögenswerte von Personen und Organisationen, die gegen die Sanktionen verstoßen, in Zukunft beschlagnahmt werden können.