Butscha: Symbol des Massakers an der Bevölkerung
Der russische Einmarsch hat Tod, Zerstörung und unermessliches Leid über die Ukraine gebracht.
Vor dem Krieg war Butscha ein ruhiger, friedlicher Vorort von Kiew. Seit März 2022 steht Butscha für die schrecklichen Verbrechen im Zuge der brutalen Invasion.
Für das Massaker von Butscha sind die russischen Besatzer verantwortlich. Ein sinnloser, skrupelloser Angriff auf unschuldige Zivilisten, Frauen, Kinder und ältere Menschen — mit unzähligen Toten und Verletzten.
Ein Jahr nach diesem Akt roher Gewalt gedenken die EU und die Staatengemeinschaft der Opfer und beharren darauf, dass Russland für seine Verbrechen, auch für das Verbrechen der Aggression gegen einen souveränen Staat, zur Verantwortung gezogen wird.
Unermessliches Leid

Bei der Belagerung von Butscha wurden 25 junge Ukrainerinnen zwischen 14 und 24 in einem Keller gefangengehalten und fortwährend vergewaltigt. Neun von ihnen wurden schwanger.

6. April 2022: Mann mit Fahrrad in den Trümmern und Panzerwracks der von Russen gebrandschatzten und geplünderten Stadt Butscha.
Foto: Chris McGrath/Getty Images

Massengräber und am Boden aufgereihte Leichensäcke bei der Andreaskirche in Butscha einige Tage nach der russischen Offensive.
Verstöße gegen das Völkerrecht
Die EU setzt alles daran, damit die in der Ukraine verübten Kriegsverbrechen geahndet werden.
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und das Verbrechen der Aggression gelten als besonders schwerwiegende Straftaten gegen das Völkerrecht.
Die Ukraine untersucht rund 69 000 Fälle mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen. Die Dunkelziffer dürfte noch höher sein.
haben bereits eigene Ermittlungen zu Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine eingeleitet.
Polen, Lettland, Estland, die Slowakei, Rumänien und Litauen sind wie die Ukraine und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in der von Eurojust unterstützten gemeinsamen Ermittlungsgruppe vertreten.
Was versteht man unter „Verbrechen der Aggression“?
Verbrechen der Aggression werden in der Regel mit Waffengewalt durch einen Staat begangen und richten sich gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Landes. Als Angriffshandlung gelten Invasion, militärische Besetzung, gewaltsame Annexion, Bombardierung und die militärische Blockade von Häfen — zu all dem muss Russland sich bekennen.
Da Russland die Zuständigkeit des IStGH nicht anerkennt, schlägt die Kommission alternative Optionen vor, damit auch das Verbrechen der Aggression geahndet wird.
Ahndung der russischen Verbrechen in der Ukraine
Die Kommission unterstützt die Arbeit des IStGH weiterhin, arbeitet aber mit der Staatengemeinschaft an der Schaffung eines Gerichts zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung des russischen Verbrechens der Aggression.
Zur Koordinierung der Beweisführung hat die Kommission innerhalb der bestehenden, von Eurojust unterstützten gemeinsamen Ermittlungsgruppe in Den Haag ein internationales Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine eingerichtet. Es soll die Koordinierung der Ermittlungen und die weitere Erhebung von Beweisen für die in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen erleichtern.
Auch bestehende Einrichtungen unterstützt die Kommission weiterhin:
- Unterstützung der IStGH-Kapazitäten mit gut 10 Mio. EUR seit Beginn der Invasion
- Ausbau der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft mit über 6 Mio. EUR für IT und Ausrüstung
- entsprechende Aufstellung von Eurojust: Aufgrund der geänderten Eurojust-Verordnung kann die Agentur Beweismittel im Zusammenhang mit internationalen Straftaten professionell in einer neuen Datenbank abspeichern, aufbewahren und analysieren.
- Unterstützung für Eurojust und Europol, die als Koordinierungszentren für Ermittlungen seitens der EU-Mitgliedstaaten fungieren
- Abstimmung mit unseren internationalen Partnern, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und global handeln zu können
Aufkommen für verursachte Schäden
Russland und seine Oligarchen müssen die in der Ukraine verursachten Schäden und Zerstörungen wiedergutmachen.
Im März 2022, unmittelbar nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, richtete die Kommission die Task Force „Freeze and Seize“ ein. Sie soll für eine bessere Abstimmung der EU-Sanktionen gegen russische und belarussische Einzelpersonen und Unternehmen sorgen.
Ferner bietet sie den Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen Eurojust und Europol die Möglichkeit, im Verbund russische Vermögen ausfindig zu machen, einzufrieren und gegebenenfalls einzuziehen.
Sie arbeitet eng mit internationalen Partnern, auch mit der ukrainischen und US-amerikanischen Regierung, zusammen. Auf Ebene der G7+ kooperiert die Task Force regelmäßig mit der Task Force „Russian Elites, Proxies, and Oligarchs“ (REPO).
Wiederaufbau der Ukraine
Mithilfe der Task Force „Freeze and Seize“ haben die EU-Mitgliedstaaten Vermögenswerte russischer und belarussischer Oligarchen bzw. Unternehmen im Umfang von gut 28 Mrd. EUR eingefroren.
Über 210 Mrd. EUR an Vermögenswerten der russischen Zentralbank sind in der EU immobilisiert.
Um diese Mittel optimal zu nutzen und den Wiederaufbau der Ukraine in Angriff zu nehmen, legte die Kommission den Mitgliedstaaten verschiedene Optionen vor. Beispielsweise könnte eine Struktur geschaffen werden, die eingefrorene und beschlagnahmte Vermögen verwaltet, die Gelder investiert — und die Erträge der Ukraine zugutekommen lässt.
Schlupflöcher stopfen
Da Russland seinen Angriff auf die Ukraine unvermittelt fortsetzt, sind die EU-Sanktionen voll und ganz umzusetzen. Verstöße hiergegen dürfen nicht noch belohnt werden. Wir haben das EU-Recht folgendermaßen verschärft:
- Strengere Vorschriften bei der Einziehung und Abschöpfung von Vermögenswerten
- Harmonisierung von Straftaten und Strafen für Verstöße gegen EU-Sanktionen
- Verpflichtung für alle Personen auf EU-Sanktionslisten, ihren Besitz in der EU offenzulegen
So sollen die EU-Sanktionen abschreckender wirken — und die Mitgliedstaaten die rechtliche Handhabe erhalten, zunehmend Vermögenswerte, die mit einer Straftat in Verbindung stehen, zu beschlagnahmen.