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Solidarität mit der Ukraine

Russland zur Rechenschaft ziehen

Verstöße gegen das Völkerrecht

Die EU setzt alles daran, damit die in der Ukraine verübten Kriegsverbrechen geahndet werden.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und das Verbrechen der Aggression gelten als besonders schwerwiegende Straftaten gegen das Völkerrecht.

Die Ukraine untersucht rund 69 000 Fälle mutmaßlicher Völkerrechtsverbrechen. Die Dunkelziffer dürfte noch höher sein.

  • 14 EU-Mitgliedstaaten

    haben bereits eigene Ermittlungen zu Völkerrechtsverbrechen in der Ukraine eingeleitet.

  • 6 EU-Mitgliedstaaten

    Polen, Lettland, Estland, die Slowakei, Rumänien und Litauen sind wie die Ukraine und der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in der von Eurojust unterstützten gemeinsamen Ermittlungsgruppe vertreten.

Was versteht man unter „Verbrechen der Aggression“?

Verbrechen der Aggression werden in der Regel mit Waffengewalt durch einen Staat begangen und richten sich gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Landes. Als Angriffshandlung gelten Invasion, militärische Besetzung, gewaltsame Annexion, Bombardierung und die militärische Blockade von Häfen — zu all dem muss Russland sich bekennen.

Da Russland die Zuständigkeit des IStGH nicht anerkennt, schlägt die Kommission alternative Optionen vor, damit auch das Verbrechen der Aggression geahndet wird.

Ahndung der russischen Verbrechen in der Ukraine

Die Kommission unterstützt die Arbeit des IStGH weiterhin, arbeitet aber mit der Staatengemeinschaft an der Schaffung eines Gerichts zur Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung des russischen Verbrechens der Aggression.

Zur Koordinierung der Beweisführung hat die Kommission innerhalb der bestehenden, von Eurojust unterstützten gemeinsamen Ermittlungsgruppe in Den Haag ein internationales Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine eingerichtet. Es soll die Koordinierung der Ermittlungen und die weitere Erhebung von Beweisen für die in der Ukraine begangenen Kriegsverbrechen erleichtern.

Auch bestehende Einrichtungen unterstützt die Kommission weiterhin:

  • Unterstützung der IStGH-Kapazitäten mit gut 10 Mio. EUR seit Beginn der Invasion
  • Ausbau der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft mit über 6 Mio. EUR für IT und Ausrüstung
  • entsprechende Aufstellung von Eurojust: Aufgrund der geänderten Eurojust-Verordnung kann die Agentur Beweismittel im Zusammenhang mit internationalen Straftaten professionell in einer neuen Datenbank abspeichern, aufbewahren und analysieren.
  • Unterstützung für Eurojust und Europol, die als Koordinierungszentren für Ermittlungen seitens der EU-Mitgliedstaaten fungieren
  • Abstimmung mit unseren internationalen Partnern, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und global handeln zu können 

Aufkommen für verursachte Schäden

Russland und seine Oligarchen müssen die in der Ukraine verursachten Schäden und Zerstörungen wiedergutmachen.

Im März 2022, unmittelbar nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, richtete die Kommission die Task Force „Freeze and Seize“ ein. Sie soll für eine bessere Abstimmung der EU-Sanktionen gegen russische und belarussische Einzelpersonen und Unternehmen sorgen.

Ferner bietet sie den Mitgliedstaaten und den EU-Agenturen Eurojust und Europol die Möglichkeit, im Verbund russische Vermögen ausfindig zu machen, einzufrieren und gegebenenfalls einzuziehen.

Sie arbeitet eng mit internationalen Partnern, auch mit der ukrainischen und US-amerikanischen Regierung, zusammen. Auf Ebene der G7+ kooperiert die Task Force regelmäßig mit der Task Force „Russian Elites, Proxies, and Oligarchs“ (REPO).

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    FAKTEN UND ZAHLEN

    Gut 28 Mrd. EUR Privatvermögen bislang in der EU eingefroren

Die EU hat auch die Pflichten im Zusammenhang mit dem Einfrieren von Vermögenswerten verschärft. Sie hat sich auf ein neues Kriterium geeinigt, nach dem Personen in die Sanktionsliste aufgenommen werden können, die aus der zwangsweisen Übertragung des Eigentums an russischen Tochtergesellschaften von Unternehmen aus der EU oder der zwangsweisen Übertragung der Verfügungsgewalt über solche Unternehmen Profit ziehen. Dadurch wird sichergestellt, dass niemand von den Verlusten profitiert, die Unternehmen in der EU erleiden, wenn ihre Tochtergesellschaften zwangsweise in russisches Eigentum übergehen bzw. unter russische Leitung gestellt werden. 

Wiederaufbau der Ukraine

Mithilfe der Task Force „Freeze and Seize“ haben die EU-Mitgliedstaaten Vermögenswerte russischer und belarussischer Oligarchen bzw. Unternehmen im Umfang von gut 28 Mrd. EUR eingefroren.

Rund 210 Mrd. EUR an Vermögenswerten der russischen Zentralbank sind in der EU immobilisiert.

Die EU hat beschlossen, die Erträge aus immobilisierten russischen Vermögenswerten zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden. Abhängig von den Zinssätzen dürften die Einnahmen aus diesen immobilisierten Vermögenswerten jährlich etwa 2,5 bis 3 Mrd. EUR zugunsten der Ukraine ausmachen. Die erste Tranche an die Ukraine in Höhe von 1,5 Mrd. EUR wurde am 26. Juli 2024 ausgezahlt.

Im Juni 2024 haben die Führungsspitzen der G7 beschlossen, bis Ende 2024 rund 50 Mrd. USD in Form von Darlehen der G7-Mitglieder bereitzustellen, indem sie die außerordentlichen Einnahmen aus immobilisierten staatlichen russischen Vermögenswerten nutzen.

Schlupflöcher stopfen

Da Russland seinen Angriff auf die Ukraine unvermindert fortsetzt, sind die EU-Sanktionen voll und ganz umzusetzen. Verstöße hiergegen dürfen nicht noch belohnt werden. Wir haben das EU-Recht folgendermaßen verschärft:

So sollen die EU-Sanktionen abschreckender wirken — und die Mitgliedstaaten die rechtliche Handhabe erhalten, zunehmend Vermögenswerte, die mit einer Straftat in Verbindung stehen, zu beschlagnahmen.