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Solidarität mit der Ukraine

Flucht aus der Ukraine: Schutz von Kindern

Diese Informationen gibt es auch auf: Ukrainisch | українська | Russisch | русский

Notrufdienste für vermisste Kinder

Die europaweite Hotline für vermisste Kinder (116 000) ist in allen 27 EU-Ländern, Albanien, Serbien, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich verfügbar. Vermisste Kinder können von allen Personen unter 116 000 gemeldet werden. Die Notrufdienste für vermisste Kinder arbeiten eng mit der örtlichen Polizei zusammen und bieten rechtliche, psychologische und praktische Betreuung für Kinder und Eltern.

Missing Children Europe

Missing Children Europe informiert zudem darüber, wie Sie ein Kind aus der Ukraine in Europa als vermisst melden können, über grenzübergreifende Meldungen derzeit vermisster Kinder aus der Ukraine, und unterstützt vermisste Kinder und geflohene Familien.

Missing Children Ukraine

Kinder-Notrufdienste

Kinder-Notrufdienste bieten psychologische Betreuung und Informationen für Kinder oder für Eltern, die für ein Kind anrufen.

Die europaweite Hotline für Kinder-Notrufdienste (116 111) ist in 24 EU-Ländern sowie in mehreren Nicht-EU-Ländern, auch in der Ukraine, verfügbar.

Rechte von Kindern aus der Ukraine

Children playing with toys in a room

Alle Kinder, die aus der Ukraine in die EU fliehen, sollten rasch und ohne Diskriminierung ihren Anspruch auf psychologische Betreuung, medizinische Versorgung und Bildung wahrnehmen können. Besondere Aufmerksamkeit gilt unbegleiteten Kindern. Gleich nach der Einreise sollten alle Kinder sofort registriert werden. Sie sollten umfangreiche Unterstützung und Schutz erhalten. Kinderschutzdienste sollten schnellstmöglich hinzugezogen werden. Die Suche nach Familienangehörigen steht an erster Stelle.

Alle Kinder (d. h. Personen unter 18 Jahren), die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, haben Anspruch auf Schutz in der EU. Ihre Rechte umfassen:  

  • Registrierung ihrer Identität bei der Einreise in die EU sowie des Ziellandes in der EU; bei Kindern, die nicht von Eltern oder anderen für sie verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden, werden auch Begleit- oder Abholpersonen registriert,
  • schnellstmöglicher Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung (auch psychologische Betreuung) und Bildung,
  • Anspruch auf rechtliches Gehör und Miteinbeziehung bei Entscheidungen, die sie betreffen (abhängig von Alter und Reifegrad).

Unbegleitete oder von ihren Familienangehörigen getrennte Kinder haben Anspruch auf schnellstmögliche Bestellung eines Vormunds für die elterliche Fürsorge, bis sie mit ihren Eltern oder anderen Familienangehörigen zusammengeführt werden können. Der Vormund kann eine erwachsene Begleitperson des Kindes sein, wenn dies zum Wohle des Kindes ist. Erwachsene, die die Kinder betreuen, sind nicht immer automatisch auch Vormund, z. B. in Pflegefamilien oder Aufnahmezentren. Kinder haben aber ein Anrecht darauf, nicht von den ihnen vertrauten und für sie verantwortlichen Erwachsenen getrennt zu werden. 

Die Kommission

  • unterstützt und finanziert den Zugang zu psychologischer Betreuung und medizinischer Versorgung,
  • fördert eine angemessene Betreuung von Waisenkindern und Kindern mit Behinderungen,
  • setzt sich für die Umsetzung der Europäischen Kinderrechtsstrategie ein, wobei nationale Koordinatoren auf nationaler Ebene und beim EU-weiten Austausch bewährter Verfahren besonders gefragt sind,
  • arbeitet mit internationalen Organisationen zum Zwecke der Familienzusammenführung zusammen,
  • unterstützt die Mitgliedstaaten über das erneuerte Schengener Informationssystem im Kampf gegen Kindesentführung und Kinderhandel,
  • erarbeitet Standardverfahren für den Transfer von unbegleiteten Minderjährigen und anderen Kindern mit besonderen Bedürfnissen, um Missbrauch und Kinderhandel entgegenzuwirken.